Seit dem 21.03.2016 sind Brauereien und Getränkefachgroßhändler gesetzlich verpflichtet, bei der Darlehensvergabe an Existenzgründer und Verbraucher eine Kreditwürdigkeitsprüfung vorzunehmen. Für den Fall, dass das Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung negativ ausfällt, darf kein Darlehen gewährt werden. Die Rechtsfolgen fehlender oder fehlerhafter Kreditwürdigkeitsprüfungt sind bereits nach der derzeitigen Rechtslage erheblich, werden aber demnächst nochmals weiter verschärft werden. So sind etwa empfindliche Geldbußen im Gespräch. Schließlich müssen sich die Geschäftsleitungen auch aufgrund der aktuellen EuGH-Rechtsprechung zwingend mit der Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung beschäftigen und entsprechende Geschäftsprozesse installieren und Mitarbeiter hierfür schulen. Themen des Webinars werden sein:
- Vorstellung der aktuellen und der zukünftigen Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung des EuGH
- Was ist eine Kreditwürdigkeitsprüfung und welche Anforderungen hieran stellt der Gesetzgeber derzeit?
- Welche Personen sind zwingend auf ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen?
- Welche Besonderheiten bei einer Kreditwürdigkeitsprüfung müssen Brauereien beachten?
- Prüfungspflichten bei Personenmehrheiten
- Wie sind die Prüfungsergebnisse zu dokumentieren?
- Wie ist der Geschäftsprozess der Kreditwürdigkeitsprüfung im optimalen Fall zu gestalten?
- Welche Rechtsfolgen drohen nach der derzeitigen Rechtslage bei fehlender oder fehlerhafter Prüfung?
- Welche Auswirkungen können fehlende oder fehlerhafter Prüfungen auf Drittsicherheiten haben?
- Welche Verschärfungen der Rechtsfolgen sieht EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18.10.2023, gültig ab 19.11.2023) vor?
Stichworte: Prüfungsanforderungen bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, Selbstauskunft, veranwortungsvolle Darlehensvergabe, Schadensersatz bei leichtfertiger Darlehensvergabe, Mitverantwortung des Darlehensnehmers, Auswirkungen auf Verträge, Insolvenz des gescheiterten Darlehensnehmers.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter von Brauereien und Getränkefachgroßhändlern, die an Entscheidungen über Gastronomiefinanzierungen beteiligt sind, zum Beispiel als Antragsteller oder als Entscheider. Es handelt sich um ein nur für den genannten Personenkreis geschlossenes Fachseminar.
Seminarunterlagen
Die Seminarunterlagen werden zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt.
Seminargebühren
250,00 EUR zzgl. 19% Mehrwertsteuer (47,50 €) = 297,50 €
30% Rabatt für den zweiten und dritten Teilnehmer. Bei mehr als 3 Teilnehmer bitte Individualangebot anfragen.
Referent
Walter Baldus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht