Kreditwürdigkeitsprüfung
Neues Kreditwürdigkeitsprüfungstool für Brauereien und Getränkefachgroßhändler
Kreditwürdigkeitsprüfung in der Gastronomiefinanzierung
Mit unserer Branchenlösung GRM sind unsere Kunden in der Lage, die Kreditwürdigkeitsprüfung bei Existenzgründern und Verbrauchern im Rahmen eines Leistungsantrages nach den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen.
Wir haben besonderen Wert auf eine verständliche und einfache Handhabung der Prüfung gelegt, bei der keine besonderen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden.
Geprüft wird die persönliche und wirtschaftliche Kreditwürdigkeit, an die sich eine Analyse und Beurteilung anschließt.
Die Bewertungsparameter und das Prüfungsergebnis werden automatisch als PDF-Datei dokumentiert, damit im Streitfall nachvollziehbar nachgewiesen werden kann, das und warum eine Kreditwürdigkeit angenommen worden ist.
Wir bieten unser Kreditwürdigkeitsprüfungtool zugleich als komplett eigenständige Lösung an.
Unser Kreditwürdigkeitstool dient Brauereien und gastronomieorientierten Getränkefachgroßhändlern nicht nur zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, sondern hilft auch nachhaltig zur Risikovermeidung, die sich aus der Gastronomiefinanzierung typischerweise ergeben können.
Ihre Vorteile im Überblick
- entspricht gesetzlichen Anforderungen
- verständliche und einfache Handhabung
- keine besonderen Kenntnisse erforderlich
- Dokumentation in einer PDF-Datei
- eigenständig lauffähige Softwarelösung
- nachhaltige Risikovermeidung

Hinweis

Hinweis
Die Kreditwürdigkeitsprüfung im Rahmen der Darlehensvergabe an Existenzgründer und Verbraucher ist seit dem 21.03.2016 für jede Brauerei gesetzliche Pflicht. Bei Immobiliarverbraucherdarlehnsverträgen muss sogar eine Dokumentation erfolgen.
Erst kürzlich hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 10.06.2021 (C-303/20) erneut die Bedeutung der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers betont und abschreckende Sanktionen bei Nichteinhaltung gefordert. Am 02.12.2022 gab es zwischen EU-Parlament, der Kommission und dem Rat eine politische Einigung über die neue Verbraucherkreditrichtlinie. Die Bestimmungen zu den Sanktionen bei Nichtbeachtung der Kreditwürdigkeitsprüfung sollen zukünftig spürbar sein. Die Bundesregierung wird daher die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten in den § 505d BGB nochmals verschärfen müssen.