Kreditwürdigkeitsprüfung

Neues Kreditwürdigkeitsprüfungstool für Brauereien und Getränkefachgroßhändler

Kreditwürdigkeitsprüfung in der Gastronomiefinanzierung

Mit unserer Branchenlösung GRM sind unsere Kunden in der Lage, die Kreditwürdigkeitsprüfung bei Existenzgründern und Verbrauchern im Rahmen eines Leistungsantrages nach den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen.

Wir haben besonderen Wert auf eine verständliche und einfache Handhabung der Prüfung gelegt, bei der keine besonderen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden.

Geprüft weerden die  persönliche und wirtschaftliche Kreditwürdigkeit, an die sich eine Analyse und Beurteilung anschließt.

Die Bewertungsparameter und das Prüfungsergebnis werden automatisch als PDF-Datei dokumentiert, damit im Streitfall nachvollziehbar nachgewiesen werden kann, das und warum eine Kreditwürdigkeit angenommen worden ist.

Wir bieten unser Kreditwürdigkeitsprüfungtool zugleich als komplett eigenständige Lösung an.

Unser Kreditwürdigkeitstool dient Brauereien und  gastronomieorientierten Getränkefachgroßhändlern nicht nur zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, sondern hilft auch nachhaltig zur Vermeidung von Risiken, die sich aus der Gastronomiefinanzierung typischerweise ergeben können.

Ihre Vorteile im Überblick

Kreditwürdigkeitsprüfung-Hinweisschild

Hinweis

Kreditwürdigkeitsprüfung-Hinweisschild

Hinweis

Die Kreditwürdigkeitsprüfung im Rahmen der Darlehensvergabe an Existenzgründer und Verbraucher ist seit dem 21.03.2016 für jede Brauerei gesetzliche Pflicht. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen muss sogar zwingend eine Dokumentation erfolgen.
Durch die dritte Verbraucherkreditrichtlinie von 2023 (RL (EU) 2023/2225 (ABl. L 2023/2225, 30.10.2023)) hat der europäische Gesetzgeber auch die Bestimmungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft. Sie ist am 19.11.2023 in Kraft getreten und muss bis zum 20.11.2025 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dessen Vorschriften sind ab dem 20.11.2026 anzuwenden. Unabhängig von diesen verschärften Bedingungen ist die Kreditwürdigkeitsprüfung bereits heute zwingende  gesetzliche Pflicht, deren Verletzung zu zivilrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Sankitonen führen kann. In diesem Zusammenhang wird auf die ständige Rechtsprechung des EuGH verwiesen, etwa die Entscheidung vom 10.06.2021 (C-303/20), mit der erneut die Bedeutung der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers betont und abschreckende Sanktionen bei Nichteinhaltung gefordert werden.

GRM Gastro Relationship Management unterstützt Ihr Unternehmen dabei, die Organisation der komplexen Geschäftsprozesse in der Gastronomiefinanzierung zu digitalisieren sowie zu optimieren.