Kreditwürdigkeitsprüfung

Neues Kreditwürdigkeitsprüfungstool für Brauereien und Getränkefachgroßhändler

Kreditwürdigkeitsprüfung in der Gastronomiefinanzierung

Unsere Branchenlösungen GRM und GRT ermöglichen es unseren Kunden, die Kreditwürdigkeitsprüfung bei Existenzgründern und Verbrauchern im Rahmen eines Leistungsantrags nach den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen.

Wir haben besonderen Wert auf eine verständliche und einfache Handhabung der Prüfung gelegt, bei der keine besonderen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden.

Die persönliche und wirtschaftliche Kreditwürdigkeit wird geprüft und anschließend analysiert und beurteilt. Die Bewertungsparameter und das Prüfungsergebnis werden automatisch als PDF-Datei dokumentiert, sodass im Streitfall nachvollziehbar nachgewiesen werden kann, dass und warum eine Kreditwürdigkeit angenommen worden ist.

Unser Programm zur Kreditwürdigkeitsprüfung unterstützt Brauereien und gastronomieorientierte Getränkefachgroßhändler nicht nur bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern hilft auch, Risiken zu vermeiden, die sich aus der Gastronomiefinanzierung im Umgang mit Unternehmen typischerweise ergeben können.

Ihre Vorteile im Überblick

Kreditwürdigkeitsprüfung-Hinweisschild

Hinweis

Kreditwürdigkeitsprüfung-Hinweisschild

Hinweis

Die Kreditwürdigkeitsprüfung im Rahmen der Darlehensvergabe an Existenzgründer und Verbraucher ist seit dem 21.03.2016 für jede Brauerei gesetzliche Pflicht. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen muss sogar zwingend eine Dokumentation erfolgen.
Durch die dritte Verbraucherkreditrichtlinie von 2023 (RL (EU) 2023/2225 (ABl. L 2023/2225, 30.10.2023)) hat der europäische Gesetzgeber auch die Bestimmungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft. Sie ist am 19.11.2023 in Kraft getreten und muss bis zum 20.11.2025 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dessen Vorschriften sind ab dem 20.11.2026 anzuwenden. Unabhängig von diesen verschärften Bedingungen ist die Kreditwürdigkeitsprüfung bereits heute zwingende  gesetzliche Pflicht, deren Verletzung zu zivilrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Sankitonen führen kann. In diesem Zusammenhang wird auf die ständige Rechtsprechung des EuGH verwiesen, etwa die Entscheidung vom 10.06.2021 (C-303/20), mit der erneut die Bedeutung der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers betont und abschreckende Sanktionen bei Nichteinhaltung gefordert werden.

GRM Gastro Relationship Management unterstützt Ihr Unternehmen dabei, die Organisation der komplexen Geschäftsprozesse in der Gastronomiefinanzierung zu digitalisieren sowie zu optimieren.