Brauereirecht für Außen- und Innendienstmitarbeiter – Seminar für Fortgeschrittene

Neues Format! Praxisorientiertes zweitägiges Seminar mit maximal 12 Teilnehmern / Teilnehmerinnen
Referent
Walter Baldus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Di. 10. März 2026
Mi. 11. März 2026
990.00 EUR

Brauereirecht für Außen- und Innendienstmitarbeiter – Seminar für Fortgeschrittene

Neues Format! Praxisorientiertes zweitägiges Seminar mit maximal 12 Teilnehmern / Teilnehmerinnen

Über dieses Seminar

Gastronomiefinanzierung im Überblick

  • Die unterschiedlichen Vertragsformate und Vertragsarten
  • Inhalt und Aufbau eines Bierlieferungsvertrages anhand eines Mustervertrages, insbesondere
    • Leistungen der Brauerei (Übersicht über die typischen Leistungsarten im Rahmen der Gastronomiefinanzierung)
    • Gegenleistung des Partners (Dauer und Umfang der Bezugsverpflichtung)
    • Sanktionen bei Nichteinhaltung der Mindestabnahmeverpflichtung, Bonus-Malus-Regelung, Schadensersatz, Kündigungsrecht, etc.

Aktuelles Verbraucherschutzrecht in der Gastronomiefinanzierung

  • Nochmals: Wer ist Verbraucher oder Existenzgründer?
  • Übersicht der für die tägliche Praxis weiterhin wichtigen gesetzlichen Änderungen zum 10.06.2010, 13.06.2014 und dem 21.03.2016
  • Vorvertragliche Informationen (Anlage 4 und Anlage 6)
  • Widerrufsinformation für den darlehensrechtlichen Teil (Anlage 7 und Anlage 8)
  • Widerrufsbelehrung für den bezugsrechtlichen Teil (Anlage 1 und Anlage 3, selbst formulierte Widerrufsbelehrung)
  • Anforderungen an Vertragsinhalte
  • Die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Pflicht zur Erläuterung nach § 491a Abs. 3 BGB
  • Vertriebsformen, insbesondere die Definition des außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages
  • Rechtsfolgen der Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften

Die Vertragsbeziehung zwischen Brauerei und Getränkefachgroßhandel

  • Refinanzierungsvertrag mit und ohne Risikobeteiligung der Brauerei
  • Beteiligungsvertrag
  • Ausfallbürgschaft des GFGH / der Brauerei

Vertiefung zum Recht der Kreditsicherheiten

  • Inventarsicherheit, insbesondere
    • Eigentumsvorbehalt und Sicherungseigentum
    • Vermieterpfandrecht und Zubehörhaftungsverzichtserklärung
  • Bürgschaften
  • Abtretung und Verpfändung
  • Grundschuld und beschränkt persönliche Dienstbarkeit
  • Verwertung von Sicherheiten
  • Drittsicherheiten

Teilnehmerkreis

Außen- und Innendienstmitarbeiter von Brauereien und Getränkefachgroßhändlern die bereits vertiefte Kenntnisse in der Gastronomiefinanzierung haben. Voraussetzung für dieses komplett neue Format ist allerdings, die Teilnahme an einem früheren Seminar zum Brauereirecht für Außen- und Innendienstmitarbeiter.

Seminarunterlagen

Die Seminarunterlagen werden zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt.

Seminargebühren

990,00 € zzgl. 19% MwSt. (188,10 €) = 1.178,10 €

Die Seminargebühr schließt Seminarunterlagen, zwei Mittagessen und Pausengetränke ein. Für den 2. Teilnehmer desselben Unternehmens gewähren wir einen Nachlass auf die Seminargebühr von 10%.

Referent

Walter Baldus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Datum und Uhrzeit
Tag 1
Tag 2
Seminargebühren
Veranstaltungsort
Referent
Walter Baldus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Herr Rechtsanwalt Baldus ist Partner der BBK Rechtsanwälte PartG mbB, Bergisch Gladbach, und auf die umfassende Beratung und Vertretung von Brauereien und Getränkefachgroßhändlern spezialisiert. Er war viele Jahre Leiter Recht und Personal einer Kölner Brauerei, in den Jahren 2003 bis 2007 deren Vorstand und Geschäftsführer. Rechtsanwalt Baldus hat verschiedene IT-Branchenlösungen entwickelt, die von führenden Brauereien eingesetzt werden. Rechtsanwalt Baldus ist Mitautor des im Beck-Verlag erschienenen Kommentars „Gewerberaummiete“, Guhling/Günter, 3. Auflage 2024, und hat im Rahmen dieses Werks das Pachtrecht kommentiert und den wesentlichen Inhalt eines Gaststättenpachtvertrages vorgestellt. Im AGB-Klauselwerk, Graf v. Westphalen/Thüsing/Pamp, bearbeitet er seit Oktober 2025 den „Bierlieferungsvertrag“.

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